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Frage Aktuelle Info zu den Klettergebieten Ettringen/Kottenheim
- ekieram
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3 Jahre 10 Monate her - 3 Jahre 10 Monate her #229101
von ekieram
ekieram antwortete auf Aktuelle Info zu den Klettergebieten Ettringen/Kottenheim
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Letzte Änderung: 3 Jahre 10 Monate her von jein. Begründung: personenbezogene Daten auf Wunsch der Erstellerin entfernt
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- Flachlandtiroler
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3 Jahre 10 Monate her #229097
von Flachlandtiroler
Flachlandtiroler antwortete auf Aktuelle Info zu den Klettergebieten Ettringen/Kottenheim
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- jein
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3 Jahre 11 Monate her #228834
von jein
jein antwortete auf Aktuelle Info zu den Klettergebieten Ettringen/Kottenheim
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- KaPe
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4 Jahre 3 Tage her #228808
von KaPe
KaPe antwortete auf Aktuelle Info zu den Klettergebieten Ettringen/Kottenheim
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- peterb
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4 Jahre 4 Tage her - 4 Jahre 4 Tage her #228805
von peterb
peterb antwortete auf Aktuelle Info zu den Klettergebieten Ettringen/Kottenheim
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Letzte Änderung: 4 Jahre 4 Tage her von peterb.
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- alexosaurus
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4 Jahre 4 Tage her #228804
von alexosaurus
Aktuelle Info zu den Klettergebieten Ettringen/Kottenheim wurde erstellt von alexosaurus
Da sich in den vergangenen Wochen, dies insbesondere an den Wochenenden, das Klettern in den Basaltklettergebieten höchster Beliebtheit erfreut hat und insbesondere Kletterer aus aller Herren Bundesländer und Nachbarländer (ua NL, B, LUX, GB, CZ !!) den dort geltenden Kletterbeschränkungen entflohen sind, weite Anreisen nicht scheuend ihr Heil im Basalt gesucht haben und es bei uns so toll fanden, dass viele gleich für mehrer Tage ihre Zelte vor Ort aufgeschlagen haben und unsere Aufrufe zum freiwilligen Kletterverzicht in den Wind geschlagen haben, frei nach dem Motto „sollen doch die sich daran halten, die den Aufruf in die Welt gesetzt haben“, gilt ab sofort für das gesamte Klettergebiet das Folgende:
Mit sofortiger Wirkung wird das Übernachten auf den Parkplätzen der Klettergebiete von den Gemeinden nicht mehr toleriert. Gleiches gilt für die Übernachtung in den Klettergebieten oder im Nahbereich der Basaltgruben. Das Übernachtungsverbot wird vom zuständigen Ordnungsamt stringent kontrolliert, Verstösse gegen die Bestimmungen der 4. CoBeLVO vom 17.04.2020 werden ohne Ausnahme gem. Teil 7 § 15 der geahndet. Insbesondere an den kommenden Wochenenden kann von flächendeckenden Kontrollen ausgegangen werden.
Desweiteren wird in den Sektoren der Klettergebiete die Einhaltung der Abstandsregeln gem. Teil 1 §4 (1) der 4. CoBeLVO kontrolliert. Werden mehrere Personen in einer Gruppe angetroffen ist der Nachweis zu erbringen, dass diese in gemeinsamer häuslicher Gemeinschaft leben. Verstösse gegen die gültigen Abstandsregeln sowie die Nichterbringung des notwendigen Nachweises werden ebenfalls sofort geahndet.
Ein Kletterverbot für die Klettergebiete besteht nicht, sollte sich jedoch zeigen, dass weiterhin im Klettergebiet und auf den Parkplätzen der Klettergebiete fröhlich gegen die Bestimmungen der CoBeLVO verstoßen wird, kann jederzeit durch die VG auf Grund der Ignoranz einiger weniger eine temporäre Sperrung der Klettergebiete verhängt werden.
Mit sofortiger Wirkung wird das Übernachten auf den Parkplätzen der Klettergebiete von den Gemeinden nicht mehr toleriert. Gleiches gilt für die Übernachtung in den Klettergebieten oder im Nahbereich der Basaltgruben. Das Übernachtungsverbot wird vom zuständigen Ordnungsamt stringent kontrolliert, Verstösse gegen die Bestimmungen der 4. CoBeLVO vom 17.04.2020 werden ohne Ausnahme gem. Teil 7 § 15 der geahndet. Insbesondere an den kommenden Wochenenden kann von flächendeckenden Kontrollen ausgegangen werden.
Desweiteren wird in den Sektoren der Klettergebiete die Einhaltung der Abstandsregeln gem. Teil 1 §4 (1) der 4. CoBeLVO kontrolliert. Werden mehrere Personen in einer Gruppe angetroffen ist der Nachweis zu erbringen, dass diese in gemeinsamer häuslicher Gemeinschaft leben. Verstösse gegen die gültigen Abstandsregeln sowie die Nichterbringung des notwendigen Nachweises werden ebenfalls sofort geahndet.
Ein Kletterverbot für die Klettergebiete besteht nicht, sollte sich jedoch zeigen, dass weiterhin im Klettergebiet und auf den Parkplätzen der Klettergebiete fröhlich gegen die Bestimmungen der CoBeLVO verstoßen wird, kann jederzeit durch die VG auf Grund der Ignoranz einiger weniger eine temporäre Sperrung der Klettergebiete verhängt werden.
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