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Frage Zugang Gimmeldingen eingeschränkt bis nach Ostern
- sandstää
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3 Jahre 2 Monate her #230225
von sandstää
sandstää antwortete auf Zugang Gimmeldingen eingeschränkt bis nach Ostern
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- Morchel
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3 Jahre 2 Monate her #230224
von Morchel
Morchel antwortete auf Zugang Gimmeldingen eingeschränkt bis nach Ostern
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- Master of origami
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- Mille-onär
- Ich sehe mich als fanatisch sächsistischen Knotenschlingenfetischist, mit chronischem Hang zur Sturzphobie, vor allem aber nicht so ernst. Andere Dörflerinnen betitelten mich auch schon mal als Rißmonster, Vorstiegsmaschine und Profi, zumindest sehe i
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3 Jahre 2 Monate her - 3 Jahre 2 Monate her #230223
von Master of origami
Master of origami antwortete auf Zugang Gimmeldingen eingeschränkt bis nach Ostern
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Letzte Änderung: 3 Jahre 2 Monate her von Master of origami.
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- Morchel
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3 Jahre 2 Monate her - 3 Jahre 2 Monate her #230221
von Morchel
Zugang Gimmeldingen eingeschränkt bis nach Ostern wurde erstellt von Morchel
Falls jemand die nächsten Wochen im Steinbruch Gimmeldingen klettern will, die Zugangsbeschränkung für Tagesgäste wird sich wohl auch auf diesen auswirken. Gilt bis über das Osterwochenende.
www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/lu...andelbluete-100.html
Nachtrag: Die angedrohten Bußgelder bei Missachtung können durchaus drakonisch ausfallen...
Welche Folgen hat ein Verstoß gegen die Anordnungen der Allgemeinverfügung?
Bei Verstößen gegen Anordnungen der Allgemeinverfügung kann ein Bußgeld bis zu € 25.000 verhängt werden. Darüber hinaus werden Verstöße nach der gültigen CoBeLVO mit Bußgeldern im Regelfall (fahrlässiger Erstverstoß) geahndet.
www.neustadt.eu/index.php?NavID=2636.1049
www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/lu...andelbluete-100.html
Nachtrag: Die angedrohten Bußgelder bei Missachtung können durchaus drakonisch ausfallen...
Welche Folgen hat ein Verstoß gegen die Anordnungen der Allgemeinverfügung?
Bei Verstößen gegen Anordnungen der Allgemeinverfügung kann ein Bußgeld bis zu € 25.000 verhängt werden. Darüber hinaus werden Verstöße nach der gültigen CoBeLVO mit Bußgeldern im Regelfall (fahrlässiger Erstverstoß) geahndet.
www.neustadt.eu/index.php?NavID=2636.1049
Letzte Änderung: 3 Jahre 2 Monate her von Morchel.
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